Informationen zum Ticketverkauf - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaterverein Otting, Breitenloh 7, 83329 Waging.

Ticketverkauf

Eintrittskarten werden online auf der Homepage des Theaterverein Otting verkauft. Da der Vorverkauf auch überregional vom Veranstalter betrieben wird, stehen dem Ticket-Service nicht immer alle Eintrittskarten laut Bestuhlungsplan zur Verfügung. Anspruch auf erworbene Plätze besteht bis zu 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.

Vertragsbeziehungen

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte (Kunden) und dem Theaterverein Otting zustande.

Ermäßigungen

Generelle Preisermäßigungen für bestimmte Besuchergruppen werden nicht gewährt. Preisermäßigungen und Veranstaltungen, für die Sonderregelungen vom Veranstalter vorgegeben sind, werden jeweils gesondert ausgewiesen. Auskünfte hierzu erteilt der Theaterverein, bzw. sind im Internet unter www.theaterverein-otting.de zu finden.

Kartenreservierungen

Sofern seitens des Veranstalters Reservierungsmöglichkeiten eingeräumt werden, muss der Kauf der Eintrittskarte zwingend innerhalb der vorgegebenen Reservierungsfrist erfolgen, ansonsten wird die Reservierung durch das computergestützte Buchungssystem automatisch storniert. Reservierungen werden ausschließlich online über das Buchungssystem entgegengenommen.

Rücknahme von Karten

Generell behalten die Tickets bei der Verlegung des Veranstaltungsdatums und der Location (Veranstaltungshaus) ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Location (Veranstaltungshaus) besteht nicht.

  1. a) Bei Verlegung des Datums der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine beim Theaterverein erworbene Karte zu einer vom Veranstalter vorgegebenen Frist, möglichst jedoch unmittelbar nach Bekanntgabe des neuen Veranstaltungstermins, zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
  2. b) Bei Absage der Veranstaltung wird dem Kunden unter Vorlage der beim Theaterverein erworbenen Karte bis 4 Wochen danach der Kaufpreis erstattet.
  3. c) Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich. Mit Rücksendung der Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält daraufhin eine Erstattung des Kartenwertes. Erfolgt die Rücksendung der Karten nicht fristgemäß, ist eine Rückerstattung nicht möglich. Weitergehende Ansprüche (z.B. Postgebühren, Fahrtkosten usw.) sind ausgeschlossen.
  4. d) Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt oder zurückerstattet.
  5. e) Digitale Karten werden bei Rückgabe vom Veranstalter entwertet und verlieren ihre Gültigkeit

Sonstige Bestimmungen

  1. a) Der Erwerb von Eintrittskarten für den gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt.
  2. b) Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.
  3. c) Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.
  4. d) Ermäßigte Eintrittskarten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist bei Kauf der Karte und nach Aufforderung am Einlass des Veranstaltungsortes vorzuzeigen.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

  1. a) Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Ticket-Service ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages genutzt. Insofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrages involviert sind, ist der Ticket-Service berechtigt, die Daten weiterzuleiten, soweit dieses notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag durchgeführt werden kann. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben.
  2. b) Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass seine Daten vom Theaterverein zum Zwecke der Marktforschung und für Werbezwecke genutzt werden.
  3. c) Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung seitens des jeweiligen Veranstalters jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.

Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. In diesem Fall wird die unwirksame Regelung durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Theaterverein Otting

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